„Aufgabe der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist es, traumatische Ereignisse zu verhindern und für den Fall, dass sie doch auftreten, die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten“ (DGUV, 2017, S. 7).
Kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Arbeitszeit in eine akut bedrohliche Situation wie zum Beispiel durch eine Gewaltandrohung oder gar einen körperlichen Angriff, müssen Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden. Bedrohliche Situationen können eine Schockreaktion auslösen, da der Körper das evolutionäre „Stresssystem anschaltet“.
Dies kann zu Belastungsreaktionen führen, die zunächst einmal eine normale Reaktion des Körpers auf ein unnormales Ereignis sind. In Einzelfällen kann solch ein akutes Ereignis auch traumatisch wirken. Die Psychologische Erstbetreuung leitet schnell entsprechende Hilfestellungen ein, damit langfristigen Belastungen oder gar einem traumatischen Verlauf entgegengewirkt wird.
„Betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die durch Arbeitgebende kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte, nicht-therapeutische psychosoziale Beratung und Unterstützung für Betroffene von traumatischen Ereignissen durch speziell qualifizierte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung beinhaltet die Bedürfnis- und Bedarfserhebung, die psychische Stabilisierung sowie die Vermittlung in das soziale Netzwerk der Betroffenen und/oder in mittel- und ggf. längerfristige psychosoziale Hilfen (in Anlehnung an DIN 13050)“ (DGUV, 2017, S. 7.).
Die Schulung basiert auf den Standards der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Das Konzept der psychologischen Erstbetreuung befähigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Personen nach bedrohlichen Situationen stabilisierend zur Seite zu stehen und weiterführende Hilfe einzuleiten. Die medizinische Hilfe hat zunächst Vorrang. Die TeilnehmerInnen werden zum Thema Notfallpsychologie sensibilisiert, in dem das nötige Hintergrundwissen zu akut bedrohlichen Situationen und den möglichen Reaktionen des Körpers aufgebaut wird. Darüber hinaus erhalten Sie das Handwerkzeug, um Ihren Kolleginnen und Kollegen nach einer akut belastenden Situation unterstützend zur Seite zu stehen.
Auch weiterführende Hilfestellungen, wie die Unfallmeldung und ggfs. einzuleitende Sofortmaßnahmen sind Thema. Darüber hinaus werden die nötigen Strukturen am Arbeitsplatz, die für die psychologische Erstbetreuung nötig sind thematisiert.
Damit werden die Rahmenbedingungen für die psychologische Nachsorge von Beschäftigten geschaffen. Die zentralen Aufgaben liegen im Auffangen der möglichen Schockreaktion durch Anwesenheit und Beruhigung, dem Lenken des weiteren Verlaufs bei Meidung weiterer negativer Folgen und der Übergabe an das soziale Umfeld bzw. wenn nötig an fachspezifische Dienste (DGUV, 2008).
Nicht zuletzt wird auch das Thema Eigensicherung und die eigene Psychohygiene mit den Teilnehmern zur Wahrung der eigenen Gesundheit bearbeitet.
Gerne spreche ich mit Ihnen über die Details der Ausbildung oder schicke Ihnen weitere Informationen zu. Zögern Sie nicht mit mir in Kontakt zu treten.